Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.